101127-01
Verordnung des Hochweisen Rates
der Stadt Hamburg gegen unzünftige Schuster.

Hamburg, 1752. - (40,5 x 51,5 cm). Einblattdruck.

Die zwischen unzünftigen Schuhmachern mit und ohne Bürgerrechten sowie mit und ohne Gesellen unterscheidende Verordnung regelt in 6 Paragraphen die Bedingungen, unter denen diese ihr Handwerk anerkennen lassen können, Strafe bezahlen müssen oder aus der Stadt gewiesen werden. - Mit senkrechtem Knick, sonst sauber und breitrandig


180 €