116586-01
Hektographierte Handschrift und Abschrift eines maschinenschriftlichen Begleitschreibens, jeweils mit originalhandschriftlicher Nachschrift.
Berlin, Oktober 1901 - Februar 1902. - (33 x 21 cm). 4 (4w) S. Mit 1 mehrfach gefalteten Tafel. Zwei Doppelblätter mit 1 losen Tafel.
Über das Problem der Fenster in Haftanstalten hat man erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begonnen, weiterreichende Überlegungen anzustellen, bezüglich der Ausbruchssicherheit und dem Bedürfnis nach genügend Tageslicht und ausreichender Lüftung. Dies lässt sich bereits in der Abhandlung "Der Vollzug der Freiheitsstrafe" von J. B. Zugschwerdt nachlesen. Schon hier steht, dass Fenster aus undurchsichtigem Glas hergestellt worden sind bzw. man normale Fenster durch Überstreichen mit Farbe undurchsichtig gemacht hat. - In den vorliegenden Akten wird eine Konstruktion vorgestellt, bei der die Fenster zweigeteilt sind, mit Lüftungsflügel aus durchsichtigem Glas im oberen Bereich und undurchsichtigem Glas im unteren. Eine zusätzliche Blende, ebenfalls aus undurchsichtigem Glas, schränkt das verbleibende Gesichtsfeld zusätzlich ein. Dadurch soll "unzulässiger Verkehr der Gefangenen nach Aussen durch die Fenster" verhindert werden. In vorliegendem Auszug und dem Begleitschreiben des Innenministeriums werden Funktion und Zweck dieser Erfindung erläutert. Der Eingang und die Inventarisierung sind handschriftlich durch den Baurat und Leiter der Inspektion, Paul Graef, bestätigt und abgezeichnet worden. Graef (1855-1925) war ein bedeutender Architekturtheoretiker, der u.a. auch an der Errichtung des Reichstagsgebäudes beteiligt war. - Die Tafel zeigt drei Ansichten des Fensters, frontal und zwei Schnitte. - Mit behördlichen Stempeln und blindgeprägtem Kopf des Ministeriums. Die Tafel mit Faltspuren und angeschnittener Blattzählung. Insgesamt leicht gebräunt und angestaubt, sonst gut erhalten
Hektographierte Handschrift und Abschrift eines maschinenschriftlichen Begleitschreibens, jeweils mit originalhandschriftlicher Nachschrift.
Berlin, Oktober 1901 - Februar 1902. - (33 x 21 cm). 4 (4w) S. Mit 1 mehrfach gefalteten Tafel. Zwei Doppelblätter mit 1 losen Tafel.
Über das Problem der Fenster in Haftanstalten hat man erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begonnen, weiterreichende Überlegungen anzustellen, bezüglich der Ausbruchssicherheit und dem Bedürfnis nach genügend Tageslicht und ausreichender Lüftung. Dies lässt sich bereits in der Abhandlung "Der Vollzug der Freiheitsstrafe" von J. B. Zugschwerdt nachlesen. Schon hier steht, dass Fenster aus undurchsichtigem Glas hergestellt worden sind bzw. man normale Fenster durch Überstreichen mit Farbe undurchsichtig gemacht hat. - In den vorliegenden Akten wird eine Konstruktion vorgestellt, bei der die Fenster zweigeteilt sind, mit Lüftungsflügel aus durchsichtigem Glas im oberen Bereich und undurchsichtigem Glas im unteren. Eine zusätzliche Blende, ebenfalls aus undurchsichtigem Glas, schränkt das verbleibende Gesichtsfeld zusätzlich ein. Dadurch soll "unzulässiger Verkehr der Gefangenen nach Aussen durch die Fenster" verhindert werden. In vorliegendem Auszug und dem Begleitschreiben des Innenministeriums werden Funktion und Zweck dieser Erfindung erläutert. Der Eingang und die Inventarisierung sind handschriftlich durch den Baurat und Leiter der Inspektion, Paul Graef, bestätigt und abgezeichnet worden. Graef (1855-1925) war ein bedeutender Architekturtheoretiker, der u.a. auch an der Errichtung des Reichstagsgebäudes beteiligt war. - Die Tafel zeigt drei Ansichten des Fensters, frontal und zwei Schnitte. - Mit behördlichen Stempeln und blindgeprägtem Kopf des Ministeriums. Die Tafel mit Faltspuren und angeschnittener Blattzählung. Insgesamt leicht gebräunt und angestaubt, sonst gut erhalten
380 €