113727-01
Publication, dern in der Calender sach,
am hochlöblichen Kayserlichen Camergericht zu Speyer, den 13. dem alten, oder den 23. tag May dem newen Calender nach, zurechnen, jetzlauffenden 1584. Jars, für einen E. Rath der Statt Augspurg, und wider etliche desselben widerwertige, eröffneter Urteil. - Und: Beru(e)ff, So ein E. Raht der Statt Augspurg den 14.Junij Anno 1584 auff den Pla(e)tzen der Statt thu(e)n und Publicieren lassen. 2 Teile in 1 Band.

(Augsburg), 1584. - (20 x 16 cm). 9 Bll.; 6 Bll. Mit Holzschnitt-Titelvignette im 2. Teil. Pappband des 18. Jahrhunderts.

Zwei seltene in mehreren Varianten veröffentlichte Flugschriften zum Augsburger Kalenderstreit. - Ausgehend von der durch Papst Gregor XIII. angeordneten Reform des julianischen Kalenders ordnet Kaiser Rudolf II. dessen Einführung zum Oktober 1583 in Augsburg an und löst damit den dortigen Kalenderstreit aus. Der überwiegend katholische Ratsteil der Stadt folgt dem kaiserlichen Befehl, die evangelische Ratsminderheit verweigert jedoch die päpstliche Zeitrechnung. Der Streit eskalierte, als die überwiegend evangelische Bevölkerung der Stadt das bevorstehende Himmelfahrtsfest nach alter Zeitrechnung feiern wollte, was der Rat der Stadt sofort verbot, was aber zu heftigen Unruhen führte. - Zu I: "Beschluß des Senates vom 28. Mai 1584, der beschied: es sei rechtens, daß der Rat der Stadt Augsburg den neuen Kalender bei den Bürgern beachtet wissen will, ohne daß dies dem evangelischen Glauben abträglich sei und der Augsburgischen Konfession Schaden bringen würde. Die Stadt Augsburg hat das Reichskammergericht Speyer angerufen, um in dieser Sache zu entscheiden, da die evangelischen Bürger der Entscheidung des Rats Widerstand leisteten" (Braunbehrens). - Vorsätze minimal gebräunt und im Falz mit Wurmspuren. Ohne das weiße Blatt am Ende des ersten Teils. Sehr sauberes und wohlerhaltenes Exemplar auf kräftigem Papier. - VD16 A 4118 und A 4099; Zinner, Bibliographie 3139 und Braunbehrens, Kalender im Wandel der Zeit 3.11 (beide nur Teil 1)


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