110543-01
Moller, Tobias.
Gründtliche Wiederlegung, Sambt eigentlicher Beschreibung, der jenigen Restitution Anni und Calendarij, so sich dermal eins ... sehen lassen, Jm Jar, M.D.LXXXIII. Allen Potentaten, Fürsten... zur nachrichtung, auff das dieselbige, weil sie aus gantz keinem Fundament noch Grunder gesetzet, nicht Publicirt oder ins Werck gerichtet werden möge, beschrieben. Und sambt kurtzer anzeigung, wie unnd welcher gestalt, eine solche Hochnötige Emendation richtig und gantz volstendig zu uberkommen, unnd endlichen ins Werck zu richten. Mit vleis erkleret, und den sehr schönen Künsten der Astronomiae zur Rettung gesetzet.
(Leipzig, Beyer für Hüter, 1583). (20 x 15,5 cm). 20 nn. Bll. Moderner Pappband.
113727-01
Publication, dern in der Calender sach,
am hochlöblichen Kayserlichen Camergericht zu Speyer, den 13. dem alten, oder den 23. tag May dem newen Calender nach, zurechnen, jetzlauffenden 1584. Jars, für einen E. Rath der Statt Augspurg, und wider etliche desselben widerwertige, eröffneter Urteil. - Und: Beru(e)ff, So ein E. Raht der Statt Augspurg den 14.Junij Anno 1584 auff den Pla(e)tzen der Statt thu(e)n und Publicieren lassen. 2 Teile in 1 Band.
(Augsburg), 1584. (20 x 16 cm). 9 Bll.; 6 Bll. Mit Holzschnitt-Titelvignette im 2. Teil. Pappband des 18. Jahrhunderts.